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Parkplatzordnung

Parkplatzordnung der Marina Lubmin

Benutzungsordnung für den Parkplatz der Marina Lubmin

Mit Befahren des Parkplatzes sind die nachfolgenden Regelungen für den Nutzer des Parkplatzes gültig:

Auf dem Parkplatz der Marina Lubmin gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung. Hinweisschilder sind zu beachten. Der Nutzer ist verpflichtet, die Parkplatzordnung einzuhalten.
Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Parkplatzbetreiber/-eigentümer übernimmt keinerlei Obhutspflichten.
Die Benutzung des Parkplatzes ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird pauschal für einen Kalendertag erhoben und ist beim Befahren des Parkplatzes fällig.
Das Verwenden von offenem Feuer, Betanken, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten, längeres Laufen lassen des Motors, das Abstellen nicht zugelassener oder defekter Fahrzeuge, sowie das Abstellen von Anhängern und allen sonstigen Gegenständen sind nicht gestattet.
Das Parken auf den als reserviert ausgewiesenen Flächen ist ausschließlich mit Sondergenehmigung erlaubt.
Der Nutzer hat sein Fahrzeug so abzustellen, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auch auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist. Die Zu- und Ausfahrten zum und vom Parkplatz sind freizuhalten.
Verkehrs- oder verbotswidrig geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.
Hinweis:

Es besteht die Möglichkeit, den Beleg für die bereits entrichtete Parkplatzgebühr als Verzehrgutschein beim Restaurantbesuch auf dem Gastroschiff „MS Vaterland“ zu nutzen.

Marina Lubmin GmbH
Freesendorfer Weg 5
17509 Lubmin

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